1.
Ästhetischer Zahnersatz |
2.
Veneers (Verblendschalen) |
3.
Airflow (Reinigung) |
4.
Bleaching (Bleichen) |
5.
Amalgam- alternativen |
4. Bleaching (Bleichen)Man unterscheidet zwei Arten des Bleachings.Aus ästhetischen Gründen bleicht man heutzutage häufig alle Zähne, um eine hellere Zahnfarbe zu erreichen. Das Bleichen eines einzelnen Zahnes wird meist nach einer erfolgten Wurzelkanalbehandlung
durchgeführt, weil sich hier teilweise der dann devitale ("tote")
Zahn verfärbt. Er nimmt eine gräuliche oder bräunliche Farbe an.
Internal Bleaching (Einzelzahnbleichen von innen)Beim Bleaching eines wurzelgefüllten Zahnes unterscheidet man zwei Möglichkeiten: in-office-bleaching (Bleichen in der Praxis) und walking bleach (Bleichen zuhause). Ästhetisch orientierte Praxen bevorzugen häufig eine Kombination aus beiden Techniken. In der Praxis wird der Zahn über den Zugang zur Wurzelfüllung geöffnet und etwaige Verschmutzungen entfernt. Mit Kofferdam wird das Zahnfleisch geschützt. Dann wird ein Gemisch aus 30% Wasserstoffperoxid und Natriumperborat in und auf den Zahn gebracht und mit Lichtenergie aktiviert. Nach ca. 10 Minuten wird dann mit geringer konzentriertem Wasserstoffperoxid ein zweites Gemisch in den Zahn eingelegt und der Zahn provisorisch verschlossen. Die Behandlung muß zwei- bis dreimal wiederholt werden, bis ein gutes Ergebnis erzielt werden kann. Im Anschluss erfolgt oft die Versorgung des Zahnes mit einem Veneer bzw. Keramikinlay, z.B. CEREC-Inlays. External Bleaching (Bleichen aller Zähne von außen)Beim Bleachen aller Zähne kann ebenfalls sowohl eine in-office- (in der Praxis) als auch eine home-bleaching (zuhause) - Methode angewendet werden. Hierzu werden in der Praxis für Ober- und Unterkieferzahnreihen Kunststoffschienen als Träger für das Bleichmittel angefertigt, die dann für ca. 14 Tage nachts getragen werden müssen. Verschiedene Hersteller bieten entsprechende Mittel an. In der Praxis empfohlene Methoden sind zu bevorzugen, da freiverkäufliche Systeme das Zahnfleisch schädigen können. Bleaching wird von Erstattungsstellen nicht erstattet. |
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