1. Kronen 2. Brücken 3. (Teil) - Prothesen 4. Onlays/Teilkronen
5. Teleskope 6. Implantate 7. Zahntechnisches Eigenlabor 8. Registrierung

2. Brücken

Die einfachste Art, einen fehlenden Zahn durch einen festsitzenden Zahnersatz zu ersetzen, ist eine Brücke. Man kann entweder einen oder mehrere fehlende Zähne in einer zahnbegrenzten Lücke ersetzen oder einen (selten mehrere) fehlende Zähne am Ende einer Zahnreihe (Freiendbrücke).

  

Dreigliedrige Metallkeramikbrücke

Es müssen mindestens zwei Zähne beschliffen werden, um Kronen aufzunehmen, an denen dann der fehlende Zahn befestigt ist. Hierbei gilt, daß immer ein Zahn mehr beschliffen und überkront werden muß, als fehlt. Die Brücke wird fest eingesetzt und ist nach kurzer Eingewöhnungszeit kaum von echten Zähnen zu unterscheiden.

Vor- und Nachteile (im Vergleich zu Implantaten)

Aufgrund der Konstruktion haben Brücken bestimmte Vor-und Nachteile.
Die zweite mögliche Therapie für wenige fehlende Zähne sind Implantate.

Daher diese beiden Alternativen im Vergleich:

Für Brücken müssen unter Umständen gesunde Zähne abgeschliffen werden. Im Bereich der fehlenden Zähne (der Brückenglieder) wird der Knochen nicht funktionell belastet, so daß er mit der Zeit abgebaut wird. Bei Implantaten bleibt der Knochen - wie bei Zähnen - erhalten. Mit Implantaten können Zähne so ersetzt werden, dass sie von natürlichen Zähnen nicht zu unterscheiden sind. Die Zahnpflege erfordert bei Brücken den Einsatz von Interdental- (Zahnzwischenraum-) bürstchen. Die Mundhygiene ist bei Implantaten einfacher. Sie muß bei Implantaten dafür sehr gut sein und konsequent durchgeführt werden. Bei Brücken ist im Gegensatz zu Implantaten keine Operation erforderlich.

Brückenarten

Es gibt Brücken auf der Basis von allen möglichen Arten von Kronen: vollkeramische Brücken, keramisch verblendete Brücken (VMK), Vollgußbrücken, kunststoffverblendete Brücken.

Es sind auch Kombinationen möglich. Ein Teil der Brücke kann keramisch verblendet, der hintere Zahn, wenn er nicht gesehen werden kann, als Vollgußkrone ausgelegt werden.

Unter Menüpunkt Kronen wird der Ablauf in Praxis und zahntechnischem Labor beschrieben. Hier unterscheiden sich Brücke kaum von Kronen.

Vollkeramische Brücken sind nur zum Ersatz eines Zahnes zugelassen. Für Vollkeramikbrücken im Seitenzahnbereich sind sie erst seit relativ kurzer Zeit zugelassen, so dass noch keine wirklichen Langzeitstudien zum Erfolg oder Misserfolg vorliegen. Bei Frontzahnvollkeramik gibt es je nach Keramiksystem z.T. immer noch Probleme mit der Bruchfestigkeit.

Im Frontzahngebiet lassen sich Zahnlücken mit metallfreien Vollkeramikbrücken ästhetisch sehr gut versorgen, Einschränkungen gibt es gegenüber keramisch verblendeten Brücken noch bei der Bruchsicherheit.

Keramisch verblendete Brücken mit keramischen Stufen sind aus äthetischer Sich ästhetisch sehr gut und aufgrund des Kernes aus hochgoldhaltiger Legierung auch sehr haltbar. Hierbei ist im Sichtbereich kein Metallrand vorhanden, der Rand ist aus Keramik.

Reine Vollgußbrücken werden heute selten verwendet, falls doch, nur im Nichtsichtbereich.

Im übrigen gilt für Brücken analog die im Menüpunkt Kronen beschriebene Thematik.


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